Gasprüfungen allgemein und Stromanschluss auf dem Campingplatz

Liebe Caravaner

Das Stromversorgungskabel wird wochenlang den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Starke mechanische Belastungen durch überfahren des Kabels auch auf geschotterten Grund sind nicht ausgeschlossen. Die Wohnwagen / Wohnmobile als solches haben keine zugelassene eigene Erdung.
Die CEE-Norm, in Deutschland umgesetzt in der "DIN-Norm VDE 0100 Teil 708" verlangt aus diesem Grund folgendes Anschlusskabel:

Stecker (blauer CEE-Stecker) mit Schutzkontakt nach IEC 309-2
• Einer beweglichen Leitung der Bauart H07 RN-F oder besser mit den folgenden Merkmalen:
• Länge = maximal 25m
• Mindestquerschnitt = 2,5 mm²
• Farbe Schutzleiter = grün/gelb
• Farbe Nullleiter = blau
• Farbe Phase = braun oder schwarz
Einer (blauen CEE-) Kupplungssteckdose nach IEC 309.
Es dürfen keine Kabel hintereinander geschaltet werden, sowie ist jegliche Art von Adaptern verboten. 

Bis dann, man sieht sich.

Gruß Hansi


Was ändert sich in 2026 für Camper und Autofahrer

Das sind die Neuerungen für 2026 im Kurzüberblick:

  • 1. Januar 2026: CO₂-Bepreisung für Kraftstoffe steigt: Die Abgabe auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird weiter erhöht. Laut ADAC könnte sich der Preis pro Liter Benzin um bis zu 3 Cent und für Diesel um über 3 Cent erhöhen, je nach CO₂-Kosten pro Tonne. Ziel dieser Maßnahme ist es, den CO₂-Ausstoß zu verringern und die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Fahrtkosten für Camper, die lange Strecken zurücklegen müssen.
  • 1. Januar 2026: Pendlerpauschale wird erhöht: Pendler können ab 2026 jeden zurückgelegten Kilometer mit 38 Cent steuerlich absetzen. Diese Regelung soll Berufspendler finanziell entlasten und ersetzt die bisherige Staffelung. Laut Bundesministerium für Verkehr profitieren insbesondere Menschen mit kürzeren Arbeitswegen von dieser Maßnahme.
  • 1. Januar 2026: Einführung des neuen Notrufsystems NG eCall: Alle neu entwickelten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge müssen mit dem digitalen Notrufsystem NG eCall ausgestattet sein. Dieses System nutzt moderne 4G- und 5G-Netze, um Rettungskräfte schneller zu alarmieren und präzisere Daten wie Standort und Fahrzeugtyp zu übermitteln. Wie Auto Motor und Sport warnt, erhalten Fahrzeuge ohne dieses System keine Typgenehmigung mehr.
  • 19. Januar 2026: Frist für den Führerschein-Umtausch: Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2026 gegen das neue EU-Scheckkartenformat umgetauscht werden. Laut ADAC dient diese Umstellung der Fälschungssicherheit und Einheitlichkeit innerhalb der EU. Alle Fahrerlaubnisklassen bleiben dabei erhalten.
  • 7. Juli 2026: Pflicht für zusätzliche Assistenzsysteme: Neue Fahrzeuge müssen ab diesem Datum mit erweiterten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören unter anderem ein Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie ein Warnsystem bei Konzentrationsverlust des Fahrers.
  • 29. November 2026: Einführung der Euro-7-Abgasnorm: Die neue Euro-7-Abgasnorm gilt für alle neu entwickelten Fahrzeuge und reguliert erstmals auch den Abrieb von Reifen und Bremsen, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Camper müssen darauf achten, dass ihr Fahrzeug den neuen Standards entspricht.
  • Ende 2026: Einführung des digitalen Führerscheins: Der digitale Führerschein wird eingeführt und kann künftig über das Smartphone abgerufen werden. Laut Bundesregierung bleibt der Kartenführerschein jedoch weiterhin gültig und wird durch die digitale Version ergänzt.
  • Ab 2026: Kfz-Steuer nur noch als Einmalzahlung: Die Möglichkeit, die Kfz-Steuer in Raten zu zahlen, entfällt. Fahrzeughalter müssen die Steuer künftig einmal jährlich in voller Höhe entrichten. Wie die Autozeitung betont, bleibt die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 bestehen.
  • Ab Mai 2026: Zufahrtskontrollen in Österreichs Innenstädten: Städte wie Wien und Salzburg planen kamerabasierte Zufahrtskontrollen, um den Verkehr in Innenstädten zu regulieren. Laut ADAC dürfen nur berechtigte Fahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge und Anwohner bestimmte Stadtteile befahren.
  • Ab Januar 2026: Warndreieck in Spanien durch V16-Warnleuchte ersetzt: Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Spanien wird das Warndreieck durch die neue V16-Warnleuchte ersetzt. Diese Vorschrift betrifft allerdings vorerst nur Fahrzeuge mit spanischer Zulassung, Reisende mit ausländischen Fahrzeugen müssen weiterhin ein Warndreieck mitführen.

Wer die Änderungen rechtzeitig in seine Reiseplanung und Fahrzeuganschaffung einbezieht, wird auch 2026 bestens auf die Herausforderungen vorbereitet sein. Ob in Deutschland oder im Ausland, die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Verkehr umweltfreundlicher, sicherer und effizienter zu gestalten. Wohnmobil-Fans und Camper, die sich an die neuen Vorschriften halten, können weiterhin unbeschwert ihren Urlaub genießen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.


Kurz und knackig was sonst noch wichtig ist!

  • Ab 2025 ist die Gasprüfung bei Freizeitfahrzeugen alle 2 Jahre Pflicht.

  • In Italien braucht man am Fahrradträger auf der Anhängerkupplung kein Warnzeichen mehr.          
    Das heißt, wenn der Fahrradträger eigene Beleuchtung hat.
  • Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sind verpflichtet einer Warnleuchte mitzuführen.

  • In Italien kann es Probleme mit Gastankflaschen geben, weil das LPG Gas nicht zum Kochen  
    genommen werden darf, da eine andere Mehrwertsteuer berechnet wird.
  • In Spanien sind Hundehalter verpflichtet einen Beutel und eine Flasche mit Essigwasser
    mit zu führen. Wasser zum Verdünnen des Urins.
  • In Spanien gilt ab 2025 die Helmpflicht beim Fahrradfahren.

  • Für die Fahrt nach Frankreich sollte man sich eine Umweltplakette besorgen. Diese kostet
    5€.
  • In Frankreich werden nach und nach die Mautstationen abgebaut und durch eine
    elektronische Erfassung der Kennzeichen ersetzt. Entweder man verwendet eine Mautbox
    oder man muss innerhalb von 72 Stunden übers Internet bezahlen. Dazu muss man aber
    wissen wer diese Strecke betreibt.
    Wer nicht zahlt erhält eine Zahlungsaufforderung meistens mit einer Strafgebühr. Das kann
    bis zu 375 Euro kosten.
  • Weiter wurden in Frankreich ab dem 01.01.2025 die Regeln für die Umweltzonen verschärft. In den Umweltzonen ist die Crit‘Air-Vignette das ganze Jahr über Pflicht. 12 Städte sind davon betroffen. Bitte selbst weiter informieren.
  • Wohnmobile über 7,5 Tonnen müssen seit 2025 einen Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte
    führen. Das gilt auch für Fahrzeuge, die mit Anhängerkupplung die 7,5 Tonnen überschreiten.  
    Es muss der Fahrtenschreiber der zweiten Generation verwendet werden, der kann während    
    der Fahrt ausgelesen werden.
      

Hinweis für den Gebrauch von Warnwesten und Warntafeln im Außland

Hier findet Ihr Informationen zum Thema Warntafeln und Warnweste die bares Geld sparen könnten und die Urlaubskasse nicht schrumpfen lassen.

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